Der digitale Wandel aller Unternehmensprozesse ist ausschlaggebend für den Erfolg und auch für die Möglichkeit des Handelns. Eine unternehmerische Vielseitigkeit ist erforderlich, um mit Veränderungen des Marktes, neuen Märkten und auch modernen Technologien mitzuhalten zu können. Und das geht nur durch Digitalisierung. Möchten Sie sich auch in Zukunft als KMU mit der wachsenden Konkurrenz messen können? Dann reichen Sie einen Antrag auf Förderung beim BMWi ein.
Die Digitalisierung öffnet eine Fülle an wirtschaftlichen Chancen, neuen Geschäftsmodellen und Märkten, modernen Technologien und intelligenten Unternehmensprozessen. Um diese und viele weitere Chancen überhaupt nutzen zu können, müssen Unternehmen zunächst den digitalen Wandel vollziehen.
Ein Unternehmen, das digitalisiert ist, erfährt ganz neue Chancen auf dem Markt. Nicht zuletzt Corona hat uns gezeigt, dass in – meist völlig unerwarteten – Krisensituationen eine Digitalisierung Gold wert ist und Unternehmen regelrecht retten kann. Allerdings sind die Kosten und der nicht unwesentliche Aufwand für eine Digitalisierung für viele Unternehmen mehr als abschreckend.
Auch das BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) weiß um diese Situation – und unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit dem Investitionszuschussprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“.
Welche Unternehmen haben überhaupt einen Anspruch auf die Förderung?
Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen mit minimum 3 bis maximum 499 Beschäftigten. Handwerksbetriebe werden hier nicht ausgeschlossen!
Wie sehen die Voraussetzungen aus, um Anspruch auf die Förderung zu haben?
Das Unternehmen, das gefördert werden möchte, muss einen Digitalisierungsplan vorweisen, der folgende Punkte enthalten soll:
- Beschreibung des kompletten Digitalisierungsvorhabens
- Anzahl & Art der Qualifizierungsmaßnahmen
- Ist-Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die angestrebten Ziele
- die Darstellung von Marktentwicklungspotenzialen (z.B. effizientere Unternehmensorganisation, Erschließung neuer Geschäftsfelder, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, Stärkung der Marktposition)
Darüber hinaus wird ein Unternehmen nur gefördert, wenn die Investition in einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland erfolgt, das Digitalisierungsvorhaben noch nicht gestartet ist, innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung des Antrags umgesetzt wird und das Unternehmen die Verwendung der Fördermittel nachweisen kann.
Ab wann kann ein Antrag gestellt werden?
Ab sofort.
Bis wann kann der Antrag gestellt werden?
Bis einschließlich 2023.
Was genau wird gefördert?
Es gibt zwei Fördermodule.
Modul 1 – Digitale Technologien: Dieses Modul unterstützt Investitionen in digitale Technologien sowie in die damit verbundenen Prozesse und Implementierungen. Digitale Technologien im Sinne des Förderprogramms umfassen im besonderen Maße Investitionen in Hard- und Software, welche sowohl interne als auch externe Vernetzung des Unternehmens fördern. Berücksichtigt werden dabei diese Aspekte: Datengetriebene Geschäftsmodelle, KI (Künstliche Intelligenz), Cloud-Anwendungen, 3D-Druck, Big Data und Sensorik. IT-Sicherheit und Datenschutz sind ebenfalls nicht unwesentliche Aspekte des ersten Fördermoduls.
Modul 2 – Weiterbildung: Das zweite Fördermodul des Förderprogramms „Digital Jetzt“ unterstützt Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeitenden im Umgang mit digitalen Technologien. Zu den hier geförderten Qualifizierungsmaßnahmen zählen Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalen Strategie und Tranformation sowie in Digitale Technologien, IT-Sicherheit und Datenschutz. Ebenfalls berücksichtigt werden Qualifizierungsmaßnahmen hinsichtlich digitaler Basiskompetenzen, agiles und digitales Arbeiten.
Wovon hängt die Förderhöhe ab? Und wie hoch ist sie eigentlich?
Es gibt maximal 50.000 Euro pro gefördertem Unternehmen. Allerdings ist es möglich, bis zu 100.000 Euro zu erhalten, wenn Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken getätigt werden. Es gibt auch eine Untergrenze:
- in Fördermodul 1: 17.000 Euro
- in Fördermodul 2: 3.000 Euro
- bei einer Kombination von Modul 1 und Modul 2: 17.000 Euro
In Form einer Anteilsfinanzierung werden die Zuschüsse gewährt. Die Förderquoten fallen bis zum 30. Juni 2021 anteilsmäßig höher aus – um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie einzudämmen. Anträge, die ab dem 1. Juli 2021 eingehen, werden in Höhe der ursprünglich vorgesehenen Förderquoten bezuschusst.
- bis 50 Beschäftigte: bis zu 50% – ab dem 1 Juli 2021: 40%
- bis 250 Beschäftigte: bis zu 45% – ab dem 1. Juli 2021: 35%
- bis 499 Beschäftigte: bis zu 40% – ab dem 1. Juli 2021: 30%
Weitere Informationen über das Investitionszuschussprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ erhalten Sie hier – auf der Website des BMWi.
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