Mit unglaublicher Vielfältigkeit kann Sie das VARIO-Zeitwirtschaftssystem in jeglichen Bereichen der Zeiterfassung unterstützen. Sie benötigen nicht mal eine Stechuhr. Nur mit Ihrem PC können Sie alle Arbeitszeiten verwalten.
Zusätzlich können Sie ebenfalls Zeiterfassungs-Terminals verwenden – zum Beispiel mit RFID-Chips. Auch das Nutzen einer App ist durchführbar. Somit ist die VARIO Zeiterfassungssoftware unheimlich flexibel. Und für nahezu jede erdenkliche Branche nutzbar.
Die Zeiterfassung überprüft selbstständig, ob beispielsweise Kernarbeitszeiten oder Soll-Arbeitszeiten eingehalten worden sind. Durch den Schichtplaner, der bei umfangreicheren, komplexeren Arbeitsmodellen genutzt wird, können Sie auch die täglichen Zeiten von Mitarbeitern organisieren, die keine regelmäßigen Wochenarbeitszeiten haben. Das Ein- und Ausloggen ist simpel und erfolgt schnell – ob über Terminals (sehr praktisch gerade für Mitarbeiter in der Produktion oder im Lager, die nicht über einen eigenen PC verfügen), Transponder oder die VARIO App (großartig für Mitarbeiter im Außendienst). Auch kurze Raucherpausen, zum Beispiel, werden zügig und genau erfasst.
Jederzeit können Sie oder Ihre Mitarbeiter eine Übersicht über entsprechende Stunden-Konten einsehen. Eventuelle Korrekturen können nur von befugten Personen durchgeführt werden.
Es ist selbstverständlich möglich, direkt aus Ihrer Desktop-Anwendung heraus Pausen und Zeiten zu registrieren sowie Urlaubstage und Nachbuchungen einzureichen.
Zusätzlich ist es in der VARIO-Zeiterfassung nun möglich, Karenzzeiten im Tageszeitmodell festzulegen. Dieses bedeutet, wenn sich Ihr Mitarbeiter vor oder nach dieser festgelegten Zeit ein- oder ausstempelt, wird das nicht in der Summe der Arbeitsstunden berücksichtigt.
Genauer beschrieben: Liegt die eingegebene Karenzzeit von 9 bis 18 Uhr, und der Mitarbeiter stempelt um 8:50 Uhr ein und um 18:15 Uhr aus – dann werden diese 25 Minuten nicht als Arbeitszeit gezählt.
Auch bietet das Tageszeitmodell an, dass angegeben wird, ob die eingetragene Pausenzeit erst nach dem Erreichen der Arbeitsstunden-Anzahl anerkannt wird.
Sie können jetzt außerdem bestimmen, ob – und in welcher Form – Sie bei Kalendereinträgen, die genehmigungspflichtig sind, hingewiesen werden möchten. Das geht in der Benutzerverwaltung und im Urlaubskalender. Ob in VARIO als Erinnerung oder per E-Mail – oder auch ohne Benachrichtigung. Alles ist möglich.