Im Herbst diesen Jahres tritt das neue Geoblocking Verbot in Kraft. Wir von der Internetagentur osko it haben uns bereits ausführlich damit beschäftigt und die wichtigsten Aspekte in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
Was ist das Geoblocking Verbot?
Das Geoblocking Verbot wurde am 7.2. durch das Europäische Parlament beschlossen und betrifft Waren und Dienstleistungen im Internet. Es soll im Herbst 2018 in Kraft treten und beinhaltet nur wenige Ausnahmefälle, die nicht von der Regelung betroffen sind.
Ziel des Geoblocking Verbots, ist das Verhindern einer Diskriminierung von Verbrauchern, aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthaltsortes in Europa.
Auf den ersten Blick scheint dies natürlich positiv, verheißt es doch neue Einkaufsmöglichkeiten für Verbraucher und neue Kunden für die Online-Shops.
Doch die neue Freiheit ist trügerisch.
Wer ist vom Geoblocking Verbot betroffen?
Von der neuen Regelung sind alle Online-Shops in der EU betroffen. Ausgenommen sind von der Verordnung nur urheberrechtlich geschützte Waren, wie z. B. E-Books, Computerspiele und Musik. Zusätzlich fallen auch Finanzdienstleistungen nicht unter die neue Vorgabe. Trotz dieser Ausnahmen ist die überwiegende Zahl der Onlinehändler betroffen.
Was ändert das Geoblocking Verbot?
Bisher war es möglich Anfragen von Kunden anhand ihres Ursprungslandes abzuweisen, indem der Online-Shop für diese Kunden gesperrt wurde oder sie auf eine passende nationale Webseite weitergeleitet wurden. Auch die Möglichkeit je nach Herkunftsland unterschiedliche Zahlungsmethoden anzubieten war gegeben.
Alle drei Varianten sind nach der neuen Regelung nicht mehr erlaubt. Für alle Menschen soll es europaweit identischen Zugang zu allen Online-Angeboten geben und dies auch zu den gleichen Konditionen.
Dies verkompliziert Vieles, insbesondere für kleinere, bisher nicht international ausgerichtete Onlinehändler. Durch die neue Regelung steigt zudem die Markteintrittsbarriere für den Onlinehandel in Europa deutlich.
Alle Händler, die noch nicht international tätig sind, müssen ihre Bezahl- und Logistikprozesse anpassen, damit alle europäischen Kunden bedient werden können. Trotz des Geoblocking Verbotes ist eine Vereinbarung über das anwendbare Recht auf den Kauf nicht ausgeschlossen, dies ist z. B. über AGBs möglich. Gibt es keine entsprechende Rechtswahlklausel, so folgt der Vertrag jedoch immer dem Recht des Staats des Käufers. Diese Regelung wird in der Praxis sicherlich zu einigen Problemen führen, da jedes Land unterschiedliche Verbraucherrechte hat, insbesondere betrifft dies die Gewährleistungsregelungen. Auch die zu beachtenden Mehrwertsteuerregelungen verkomplizieren sich für den Onlinehandel.
Trotzdem wird es für die Verbraucher nicht zwangsweise möglich alle Waren und Dienstleistungen im Internet auch wirklich zu erhalten. Händler haben die Möglichkeit unprofitable Bestellungen von Waren zu umgehen, da keine Lieferverpflichtung für die Produkte besteht. Zwar muss die Option geschaffen werden, dass der Kunde die Ware abholt oder eigenständig den Transport organisiert, aber dies bedeutet im Normalfall natürlich einen hohen Aufwand für Kunden aus einem anderen Land.
Damit ist die neue Regelung zum Geoblocking diesbezüglich nur bedingt hilfreich für den Verbraucher. Nichtsdestotrotz zwingt es alle Händler dazu eine Abholstation zu betreiben, um das Abholen für den Kunden zu ermöglichen.
Noch Fragen?
Sie benötigen noch weitere Informationen zum Geoblocking Verbot? Gerne helfen Ihnen die Experten aus unserer Internetagentur, der osko it weiter. Als Shopware-Agentur kennen wir uns schon bestens mit den neuen Regelungen aus und können Sie entsprechend beraten. Auch falls Sie Hilfe bei der Umsetzung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Als Shopware-Partner haben wir insbesondere in diesem Bereich ein großes Know-how, mit dem wir Sie unterstützen können.